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Was ist die EnEV?

Die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, gehört zum deutschen Wirtschaftsverwaltungsrecht. Demnach besagt die Verordnung, dass Bauherren gewisse Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf des Gebäudes oder Bauprojekts erfüllen müssen. Dazu gehört auch das Energieeinsparungsgesetz, kurz EnEG. Das Ziel der EnEV ist es, energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden zu schaffen.

Die erste Fassung der EnEV trat zum ersten Februar 2002 in Kraft, die letzten bedeutenden Ergänzungen und Änderungen wurden 2013 eingeführt, darunter unter anderem:

  • Ein Großteil der Heizkessel mit einem Alter von über 30 Jahren darf nicht weiter betrieben werden.
  • Energieausweise müssen durch die Bundesländer stichprobenartig überprüft werden.
  • Bei Verstößen gegen die EnEV drohen nun Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro.

Grundsätzlich gilt die EnEV für Wohngebäude, Bürogebäude und viele Betriebsgebäude.

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Spezialwissen zur EnEV

  • Die EnEV gilt nicht für alle Betriebsgebäude. Ausgenommen sind unter anderem Betriebsgebäude zur Haltung von Tieren, unterirdische Bauten, Traglufthallen und Zelte, Unterglasanlagen für Pflanzen sowie Gebäude zur Nutzung für Gottesdienste.
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